Garantiebestimmungen
JURA Garantie ist exklusiv
Nur Fachhändler, die bestimmte
qualitative Kriterien erfüllen, erhalten von JURA die vertragliche
Autorisierung zum Verkauf von JURA Produkten. Damit gewährleisten wir,
dass Sie neben einer
kompetenten Beratung und Vorführung auch die
vollen JURA Garantieleistungen in Anspruch nehmen können.
So gilt für alle IMPRESSA Geräte, die nach dem 1. Juli 2006 verkauft wurden, die neue Hersteller-Garantie von JURA!
- Diese JURA Garantie kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn das Gerät bei einem nicht vertraglich autorisierten Fachhändler gekauft wurde!
- Der Garantie-Zeitraum für alle IMPRESSA Geräte, die bei einem autorisierten Fachhändler erworben wurden, beträgt 25 Monate.
Wie lauten die aktuellen Garantiebestimmungen der Firma JURA?
Die
JURA Elektrogeräte Vertriebs-GmbH, Postfach 99 01 44, 90268 Nürnberg
gewährt für dieses Gerät, das für den Gebrauch im Haushalt konzipiert
und konstruiert wurde, dem Endabnehmer zusätzlich zu seinen Rechten
gegenüber dem Verkäufer auf Gewährleistung zu folgenden Bedingungen
eine Herstellergarantie, sofern das JURA Gerät bei einem durch die JURA
Vertriebsbindung autorisierten Fachhändler erworben wurde:
- Die Garantiezeit beträgt 25 Monate und beginnt mit dem Tag des
Verkaufs an den Endabnehmer. Die Garantiezeit ist auf 12 Monate
beschränkt, wenn das Gerät gewerblich (nicht im Privathaushalt) genutzt
wird. Das Kaufdatum und der Gerätetyp sind durch eine Kaufquittung zu
belegen.
- Innerhalb der Garantiezeit beseitigt JURA alle Mängel. Die
Garantieleistung erfolgt nach Wahl von JURA durch Instandsetzung,
Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des Gerätes. Die Ausführung
von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen
Neubeginn der Garantiezeit. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum
von JURA über.
- Eine Garantieleistung entfällt für Schäden oder Mängel, die aus
nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung,
Reparaturversuchen durch nicht autorisierte Personen sowie durch
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind. Werden
insbesondere Betriebs- und Wartungsanweisungen von JURA nicht befolgt
oder Verbrauchsmaterialen (Reinigungs-, Entkalkungsmittel,
Wasserfilter) verwendet, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, so entfällt ebenfalls jede Garantie. Verschleißteile (z.
B. Dichtung, Mahlscheiben, Ventile) sind von der Garantie ebenso
ausgenommen, wie Schäden, die durch Fremdkörper im Mahlwerk (z. B.
Steine, Holz, Büroklammern) entstanden sind.
- Garantieleistungen werden in der Bundesrepublik Deutschland
geleistet. Für Geräte, welche in einem EU-Land erworben und in ein
anderes EU-Land gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der
jeweils für dieses EU-Land gültigen JURA Garantiebedingungen erbracht.
- Garantieleistungen werden in Deutschland nach Absprache mit der
Service-Hotline unter der Nummer 0180 3 523333 (0,09 Euro/Minute) per
Zusendung oder Übergabe durch
Beachten sie bitte das für Ersatzteile gesonderte Konditionen gelten die demnähst hier aufgeführt werden.